WISSEN STATT GLAUBEN ETHIK - FREI VON DOGMEN FEIERN - OHNE GOTT TRENNUNG KIRCHE & STAAT

AHA, das ist die "Allianz vun Humanisten,

Atheisten an Agnostiker zu Lëtzebuerg"

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Trennung

Jeder Mensch ist frei zu denken oder zu glauben, was er will. Diese Freiheit ist ein fundamentales Standbein unserer Gesellschaft. Gleichzeitig hat sich diese Gesellschaft aber über die Jahre hinweg verändert und weiterentwickelt, wie es auch eine rezente CEPS-Studie eindeutig zeigt.

Die Verhältnisse zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften, wie sie aktuell in Luxemburg bestehen, riskieren daher, nicht mehr der gesellschaftlichen Realität des 21. Jahrhunderts zu entsprechen. Aus diesem Grund, und weil es viele Menschen interessiert, deren Interessen sie im Parlament vertreten, hat AHA Lëtzebuerg am 19. April 2011 die 60 luxemburgischen Volksvertreter gebeten, 3 allgemeine Fragen zum Thema der Verhältnisse zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zu beantworten.

Hier der komplette Brief an die 60 Abgeordneten: pdf

Die 3 Fragen:

  1. Sind Sie der Meinung, dass in der Frage nach den finanziellen Verhältnissen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften prinzipiell Reformbedarf besteht?
  2. Sind Sie der Meinung, dass die einzelne Bürgerin und der einzelne Bürger selbst soll entscheiden können, ob sie/er eine Religionsgemeinschaft finanziert oder nicht?
  3. Sind Sie der Meinung, dass die Schüler/innen an den öffentlichen Schulen, unabhängig von der religiösen Überzeugung ihrer Eltern, alle zusammen einen einheitlichen und weltanschaulich neutralen Werteunterricht genießen sollten?

Die Antworten der Fraktionen (in alphabetescher Reihenfolge):

 Frage 1Frage 2Frage 3
ADR
Gibéryen Gast keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Colombera Jean ja ja ja
Henckes Jacques-Yves ja ja ja
Kartheiser Fernand ja ja nein
 
CSV
Thiel Lucien keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Adehm Diane keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Andrich-Duval Sylvie keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Arendt épouse Kemp Nancy keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Boden Fernand keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Clement Lucien keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Doerner Christine keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Eicher Emile keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Eischen Félix keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Frank Marie-Josée keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Gloden Léon keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Haupert Norbert keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Kaes Ali keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Lies Marc keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Mergen Martine keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Meyers Paul-Henri keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Mosar Laurent keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Oberweis Marcel keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Roth Gilles keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Schaaf Jean-Paul* keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Scholtes Tessy keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Spautz Marc keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Weber Robert keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Weiler Lucien keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Weydert Raymond keine Antwort keine Antwort keine Antwort
Wolter Michel keine Antwort keine Antwort keine Antwort

*Jean-Paul Schaaf schickte uns sofort nach Erhalt des Fragebogens eine Email. Diese Email finden Sie hier als PDF. Unsere 3 Fragen wurden aber nicht beantwortet.

 
Déi Gréng
Bausch François ja ja ja
Adam Claude ja ja ja
Braz Félix ja ja ja
Gira Camille ja ja ja
Huss Jean ja ja ja
Kox Henri ja ja ja
Loschetter Viviane ja ja ja
  Von der Fraktion der Grünen bekamen wir auch noch folgenden Brief:

pdf

 
Déi Lénk
Hoffmann André ja ja ja
 
DP
Bettel Xavier



Kollektive Antwort der DP-Fraktioun (1 Fragebogen):

ja                                                   ja                                                 ja

Zusätzlichze bekamen wir noch folgenden Brief von der DP-Fraktion:

pdf

Bauler André
Berger Eugène
Brasseur Anne
Etgen Fernand
Helminger Paul
Meisch Claude
Polfer Lydie
Wagner Carlo
 
LSAP
Lux Lucien

Von der LSAP-Fraktion bekamen wir weder
individuelle Fragebögen noch einen kollektiven Fragebogen zurück.

An Stelle dessen bekamen wir folgenden Brief:

pdf

Angel Marc
Bodry Alex
Dall'Agnol Claudia
Diederich Fernand
Err Lydie
Fayot Ben
Haagen Claude
Klein Jean-Pierre
Mutsch Lydia
Negri Roger
Scheuer Ben
Spautz Vera

 

 

Vortrag von Michael Bauer und Ulrike von Chossy

Am 28. Februar 2014 hatten die Allianz vun Humanisten, Atheisten an Agnostiker Lëtzebuerg a.s.b.l. (AHA), die Ligue Luxembourgeoise de l'Enseignement (LLE), Liberté de Conscience (Libco), Maison de la laïcité (MdL), die Fédération générale des instituteurs luxembourgeois (FGIL) und das Syndikat fir Erzéiung a Wëssenschaft am OGBL (SEW) zum Vortrag "Erziehen ohne Religion" von Ulrike von Chossy & Michael Bauer eingeladen. Ulrike von Chossy, Dipl.-Sozialpädagogin, ist Leiterin der Humanistischen, Grundschule Fürth. Michael Bauer, Dipl.-Politologe, ist Vorstandsmitglied des Humanistischen Verbands Deutschlands / Landesverband Bayern und Geschäftsführer des Humanistischen Sozialwerks Bayern.

Etwa 150 Interessierte hatten sich im Centre Culturel et de Rencontre Neumünster eingefunden, darunter auch Claude Meisch, Minister für Bildung, Kinder und Jugend, der in seiner Ansprache deutliche Worte fand.

VIDEO

Fotos finden sie hier (öffentlich zugänglich; Sie benötigen KEIN Facebook Konto!)


 


 

Der Begriff „Laizismus” (laïcité) ist eine 1871 geprägte Wortschöpfung des französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträgers Ferdinand Buisson, der sich für einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte. Sie geht auf den griechischen Begriff ?????????, von „Laie” im Sinn von „Nicht-Geistlicher”, zurück. 

1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Religion und Staat, für das sich insbesondere der damalige Abgeordnete und spätere Ministerpräsident Aristide Briand eingesetzt hatte, verabschiedet. Die Auswirkungen der Dreyfus-Affäre führten nach heftigen Auseinandersetzungen in Frankreich zu einer parlamentarischen Mehrheit für die neue Gesetzgebung. Damit fand das von Buisson geschaffene Prinzip erstmals konsequent Anwendung. Der Begriff laïcité wurde aber erstmals in der Verfassung von 1946 verwendet. Demnach ist Frankreich eine laizistische Republik (république laïque).

 

Laizistische Staaten

Bei folgenden Staaten ist der Begriff „Laizismus in der Verfassung verankert:

  • Albanien
  • Ecuador (Artikel 1 der Verfassung von 2008)
  • Frankreich (Artikel 1 der Verfassung von 1958)
  • Indien
  • Japan (Artikel 20 und 89 der Verfassung von 1947, im Artikel 28 der alten Meiji-Verfassung von 1889 nur nominell, vgl. Staats-Shint?)
  • Mexiko (Artikel 3 der Verfassung von 1917)
  • Nordzypern (u.a. Präambel und Art. 71 der Verfassung von 1983)
  • Türkei (Artikel 2 der Verfassung von 1924)
  • Kuba (seit 1959)
  • Kosovo
  • Portugal (Artikel 41, Absatz 4 der Verfassung von 1976)
  • Uruguay (Artikel 3 der Verfassung von 1964)

 

Allerdings weisen diese Staaten markante Unterschiede in der Ausprägung und Umsetzung des Laizismus auf.

Frankreich und Portugal sind die einzigen ihrem verfassungsrechtlichen Anspruch nach laizistischen Staaten der Europäischen Union. Am 9. Dezember 1905 wurde in Frankreich das Loi Combes verabschiedet. Dieses Gesetz zur Trennung von Religion und Staat realisierte in Frankreich das heute noch geltende Prinzip der vollständigen Trennung von Religion und Staat. Das Gesetz galt zwar vor allem der Katholischen Kirche, doch wurden aus Gründen der Neutralität in diese Regelung die anderen Konfessionen einbezogen. Allerdings ist in Portugal sowie in beiden elsässischen Départements und dem lothringischen Département Moselle in Frankreich die Umsetzung des Laizismus durch in Konkordaten vereinbarte Rechte der römisch-katholischen Kirche unvollständig.

In der Türkei wird der Laizismus als „Unterordnung der Religionsausübung unter den Staat” interpretiert, da die islamischen Imame vom Staat ausgebildet werden und dieser durch das Amt für Religiöse Angelegenheiten enge inhaltliche Vorgaben für deren Arbeit macht.

Quelle: wikipedia.de

Der laizistische Staat definiert sich durch:

  • die Abwesenheit von religiösen Symbolen innerhalb des öffentlichen Raumes
  • die Einführung eines für alle Schüler gleichwertigen Werteunterrichts, der offensichtlich nicht von kirchlichen Amtsträgern unterrichtet werden darf
  • die Einsparung der staatlichen Ausgaben für kirchliche Einrichtungen
  • das Recht des Einzelnen, seine steuerlichen Abgaben frei zu verteilen und nicht (wie in Luxemburg) durch die Verpflichtung, den Großteil der katholischen Kirche zu überlassen
  • Transparenz des kirchlichen Vermögens und ihrer Besitztümer
  • eine Unvereinbarkeit zwischem politischen und kirchlichem Mandat

 

Merkmale des nichtlaizistischen Staates:

  • Die kirchlichen Amtsträger werden vom Staat, das heißt von der Allgemeinheit bezahlt, ebenso wie manche Ausbildungsinstitute zu Lasten der Gemeinschaft unterhalten werden.
  • Ein antilaizistischer Staat lässt konfessionelle Lehrer in der öffentlichen Schule unterrichten und begünstigt somit die eventuelle Befangenheit der Schutzbefohlenen gegenüber anderen Konfessionen oder Nicht-Gläubigen.
  • Ein beträchtlicher Teil des Staatsbudgets wird für die Kirche und ihre Einrichtungen verwendet.
  • Es existierten staatliche Einrichtungen, die mit kirchlichen verschmolzen bzw. vermischt sind.
  • Es gibt teilweise weit verzweigte Verbindungen zwischen kirchlichen und staatlichen Autoritäten, auch auf personeller Basis in Form von politischen Würdenträgern.

Aus diesen Gründen leitet sich auch der Anspruch der AHA ab, für ein freies und unbefangenes Zusammenleben aller Bürger zu kämpfen. Grundsätzlich lassen sich also folgende Vorschläge artikulieren.

Wenn wir nun anordnen, Christus solle von den ganzen katholischen Welt als König verehrt werden, so wollen Wir damit auch dem Bedürfnis unserer Zeit entgegenkommen und ein wirksames Heilmittel jener Pest entgegenstellen, welche die menschliche Gesellschaft befallen hat. Die Pest unserer Zeit ist der so genannte Laizismus mit seinen Irrtümern und gottlosen Absichten.

Pius XI.

11. Dezember 1925 Enzyklika "Quas primas" Nr 29

 

Begriffserklärung und Abgrenzung

Unter Laizismus versteht man im Allgemeinen eine politische Organisationsform, das heißt eine Form, in der sich Menschen innerhalb einer Gemeinschaft ordnen. Keine Religion oder Kirche soll Einfluss auf das öffentliche Leben von Menschen in einer Gesellschaft haben. Das staatliche, öffentliche Leben soll neutral sein, das heißt keine Glaubensrichtung wird in diesem Raum privilegiert. Das schließt auch Symbole wie das Kreuz oder das Kopftuch ein, die vom Staat und seinen Beamten nicht im öffentlichen Raum, also auf Straßen und Plätzen, in Klassenzimmern oder Krankenhäusern zur Schau gestellt werden sollen.

Laizismus leitet sich vom Begriff des "Laien" ab. Laien sind alle Menschen, die keine geistliche Tätigkeit offiziell ausführen, die also nicht Priester, Bischof oder ähnliches sind. Im Gegensatz dazu stehen die Kleriker oder der Klerus. Damit bezeichnet man in der römisch-katholischen und orthodoxen Kirche alle geistlich tätigen Menschen.

Der Laizismus ist nicht gegen Religion an sich und zielt nicht darauf ab, religiöse Leute anzugreifen oder Gläubige in ihrem Glauben zu widerlegen.. Aber die Konfession wird zur Privatsache erklärt. Jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden.

Man könnte den Laizismus als kleinsten gemeinsamen Nenner für eine Gesellschaft sehen, in der Menschen unterschiedlicher Religion zusammenleben. Keiner soll durch den Glauben des anderen beeinträchtigt oder gar bekehrt werden. Konflikte sollen eingedämmt und die besondere Freiheitsvorstellung des Einzelnen in den Vordergrund gehoben werden.

Moralische Fragen nach dem richtigen Handeln und Zusammenleben sollen diskutiert werden, ohne dabei auf eine bestimmte Religion oder einen bestimmten Gott Bezug zu nehmen.

Ein Staat, der ausdrücklich nicht laizistisch funktioniert, lässt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen.

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